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6.12.2006
Lassen sich O-Beine beim Dackel nachbessern?
...Schadensersatz oder Nachlieferung
In einer überregionalen Tageszeitung hieß es kürzlich: "Rettet das Bürgerliche Gesetzbuch vor Brüssel". Doch eine Tagung an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg hat gezeigt, dass weder Brüssel noch Berlin als Gesetzgeber rechtliche Perfektion bieten.
Die Tagung befasste sich mit dem Thema "Schuldrechtsmodernisierung und Europäisches Vertragsrecht". Ihre Teilnehmer bewerteten manche Einzelpunkte der deutschen Schuldrechtsmodernisierung des Jahres 2002 durchaus positiv.
Doch es wurde auch Kritik laut - etwa über den so genannten "Vorrang der Nacherfüllung". Das bedeutet: Falls ein Käufer eine mangelhafte Sache erwirbt, muss er zunächst eine Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen, bevor er von dem Kauf zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kann.
Handelt es sich bei der mangelhaften Sache zum Beispiel um einen Dackel mit O-Beinen oder um einen schadhaften Gebrauchtwagen, dann treten in der Praxis allerdings erhebliche Rechtsprobleme auf. Dem Dackel wurde eine am Schienbein verschraubte Platte eingesetzt, die jedes halbe Jahr tierärztlich kontrolliert werden musste - damit war nach dem Bundesgerichtshof eine vollständige Mangelbeseitigung nicht möglich. Da der Züchter den genetischen Defekt nicht zu vertreten hatte - die anderen Welpen waren einwandfrei -, haftete er dennoch nicht auf Schadensersatz wegen der Operationskosten. Kauft jemand zum Beispiel einen mangelhaften Gebrauchtwagen, dann muss er dem Verkäufer erst eine Frist zur Nacherfüllung setzen und verliert seine Rechte, wenn er voreilig selbst die Reparatur bei einem Dritten in Auftrag gibt.
Kritisch beurteilt wurden bei der Tagung zudem die Komplexität der vielen Unterscheidungen der Schadensersatzregelungen sowie die Exportfähigkeit der "culpa in contrahendo" (Verschulden bei Vertragsverhandlungen). Diese stellt im BGB zwischen die Haftung aus Vertrag und Delikt eine "vorvertragliche" Haftung und verwirrt so manchen europäischen Juristen.
Auch die Brüsseler Gesetzgebung - übrigens der Ursprung der deutschen Schuldrechtsmodernisierung - ist nicht gegen Schwierigkeiten gefeit. Ihr Ausbau im Vertragsrecht wird derzeit in einem nur vage definierten, aber ambitiösen Projekt namens "Gemeinsamer Referenzrahmen" propagiert. Auch wird in anderen Mitgliedstaaten der EG über eine Schuldrechtsmodernisierung nachgedacht oder ist eine solche bereits erfolgt. Deutschland war hier nach den Niederlanden ein Vorreiter.
Veranstalter der international besetzten Tagung war der Lehrstuhl von Professor Oliver Remien. Bei den Referenten handelte es sich um Universitätsprofessoren aus Dänemark, Deutschland, England, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Spanien und Ungarn. Sie zeigten auf, dass ihre jeweiligen nationalen Schuldrechtsmodernisierungen soweit vorhanden teils europäisch, teils national geprägt sind. In Italien zum Beispiel hat der frühere Ministerpräsident Silvio Berlusconi vor seinem Abgang noch ein Verbrauchergesetzbuch geschaffen, das europäische Richtlinien zusammenfasst, zugleich aber in einem Spannungsverhältnis zum italienischen Zivilrecht steht.
"Das gemeinsame europäische Gespräch über Rechtsfragen müsste daher noch weiter intensiviert werden", fordert Remien: "Dazu gibt die deutsche Schuldrechtsmodernisierung zwar einen Anstoß, aber mancher Europäer mag mit dem spanischen Referenten ausrufen: "Rettet uns vor dem BGB!"
Europäische und nationale Ebene stehen, wie der englische Referent aus Cambridge zeigte, heute rechtlich in einem Interaktionsverhältnis. Dem tragen die europarechtlichen Würzburger Studiengänge Rechnung, deren Teilnehmer sich in großer Zahl an der Tagung beteiligten.
Weitere Informationen: Prof. Dr. Oliver Remien, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Wirtschaftsrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht sowie Rechtsvergleichung, T (0931) 31-2500, Fax (0931) 31-2503
Bilder: William Hogarth (* 10. November 1697 in London; † 26. Oktober 1764) war ein sozialkritischer englischer Maler und Grafiker. Als Vorläufer der modernen Karikaturisten prangerte er in Gemälden und Kupferstich-Folgen die Sitten und Gebräuche seiner Zeit schonungslos und mit beißender Ironie an.
Hogarth wurde am 10. November 1697 in London als Sohn eines verarmten Lateinlehrers geboren. Er absolvierte zuerst eine Lehre als Silbergraveur und Kupferstecher, fertigte im Auftrag seines Meisters Ellis Gamble kommerzielle Geschäftskarten, kleine Wappen und dergleichen an, fühlte sich aber von dieser für ihn stupiden Tätigkeit schon früh genervt und zur "höheren" Kunst berufen. Wenig später studierte er daher Malerei an einer privaten Londoner Akademie und trat auch in die im Privathaus des Hofmalers Sir James Thornhill betriebene Mal- und Zeichenschule ein. Hier verliebte er sich in Thornhills Tochter Jane, entführte und heiratete sie heimlich 1729. Mit seinem Schwiegervater kam es kurz darauf, als seine Erfolge als Künstler offensichtlich wurden, wieder zur Aussöhnung.
Schon als Jugendlicher war Hogarth genötigt, mit dem Verkauf seiner Gravuren für den Familienunterhalt zu sorgen, weil sein Vater mit seiner Geschäftsidee eines Kaffeehauses, in dem nur lateinisch gesprochen werden durfte, Pleite gemacht hatte und für Jahre im berüchtigten Londoner Schuldgefängnis "Fleet Prison" einsaß. Zu Hogarths ersten eigenständigen Arbeiten gehörten graphische Satiren auf den Südsee-Aktien-Schwindel (The South Sea Scheme, ca. 1721), seine Satire auf die Maskeradenbälle und Opernaufführungen der Zeit (Masquerades and Operas, 1724) oder das Londoner Theaterwesen (A Just View of the British Stage, 1724). Als Kupferstecher machte Hogarth sich erstmals 1726 mit seinen Illustrationen zu Samuel Butlers in Knittelversen verfasster, antipuritanischer Abenteuergeschichte des Antihelden Hudibras (1726) einen Namen.
Seit den späten 1720er Jahren entstanden auch Hogarths Gruppenporträts englischer Familien, die "Konversationsstücke" (conversation pieces) genannt werden. Hierzu gehören A Musical Party (1730, Fitzwilliam Museum, Cambridge), The Assembly at Wanstead House (1729-31, Philadelphia Museum of Art), The Wollaston Family (1730, Privatbesitz) oder The Fountaine Family (1730-32, Philadelphia Museum of Art). Berühmt wurde Hogarth aber vor allem durch seine modern moral subjects, moralische Bilderfolgen, in denen er das Leben einer Hure, den Lebenslauf eines Wüstlings oder die unglückliche Ehe des Sohns eines verarmten Adligen mit einer reichen Bürgertochter schilderte: A Harlots Progress in sechs Bildern (1731-1732; Gemälde 1755 verbrannt), A Rakes Progress in acht Bildern (1735) und Marriage A-la-Mode in sechs Bildern (1745). Die Kupferstich-Versionen dieser Gemälde wurden in ganz Europa verbreitet. Georg Christoph Lichtenberg schrieb Ende des 18. Jahrhunderts seine berühmten, ganz im satirischen Geiste der Kupferstiche verfassten deutschen Kommentare zu diesen Werken (G. C. Lichtenbergs ausführliche Erklärung der Hogarthischen Kupferstiche, 1794-99). Wegen der Popularität der Hogarthschen Stiche kursierten schon früh zahlreiche Fälschungen und Raubdrucke, gegen die der Künstler 1735 in England ein Copyright-Gesetz erwirkte, das auch heute noch seinen Namen trägt (Hogarth Act).